Die Leitung der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Porta Westfalica bilden derzeit die folgenden Kameraden:
Leitung der Feuerwehr
Neben anderen rechtlichen Aufgaben hat der Leiter der Feuerwehr gemäß der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (LVO FF) folgende Aufgaben inne:
- Aufnahme, Beförderung und Entlassung von Feuerwehrleuten (gem. § 1 LVO FF)
- Disziplinarvorgesetzter aller Feuerwehrleute innerhalb der Gesamtgemeinde (gem. § 19 LVO FF)
- Ernennung von Fachberatern (gem. § 3 I LVO FF)
Zusammen mit dem Feuerschutzausschuss der Stadt Porta Westfalica wird der Brandschutzbedarfsplan fortgeschrieben, dem Rat der Stadt die notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer “den örtlichen Gegebenheiten entsprechend” leistungsfähigen Feuerwehr vorgeschlagen und von diesem verabschiedet.