Fortbildung

Regelmäßiges Auffrischen des Gelernten ist Pflicht

Jeder Feuerwehrangehörige muss lt. FwDV im Jahr vierzig Unterrichtseinheiten zu 45min an Fortbildung leisten / nachweisen. Diese Fortbildung dient der Übung und der Vermittlung von technischen oder taktischen Neuerungen. Die Fortbildung findet vor Ort in den Löschgruppen und Brandabschnitten statt. Um einen einheitlichen Ausbildungsstand anzustreben, werden die Themen in Form eines Rahmenplans zum Teil von der Ausbildungsleitung vorgegeben und inhaltlich vorbereitet.

Jährlich wiederkehrende Fortbildung für alle Kameradinnen und Kameraden sind bspw.:

  • Erste-Hilfe / Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • UVV (Unfallverhütungsvorschriften)
  • Atemschutzunterweisung (für alle Atemschutzgeräteträger)
  • Belastungsübung (Atemschutz-Tauglichkeitsnachweis für Atemschutzgeräteträger)
  • Kraftfahrerbelehrung

Führungskräfte innerhalb der Feuerwehr müssen darüber hinaus regelmäßig spezielle Fortbildungen im Bereich von Einsatztaktik und Mitarbeiterführung nachweisen. Neben den Seminaren am Institut der Feuerwehr werden solche Veranstaltungen z.B. in Form von Planspielen auch auf Stadtebene durch die Ausbildungsleitung organisiert.