Regelmäßiges Auffrischen des Gelernten ist Pflicht
Jeder Feuerwehrangehörige muss lt. FwDV im Jahr vierzig Unterrichtseinheiten zu 45min an Fortbildung leisten / nachweisen. Diese Fortbildung dient der Übung und der Vermittlung von technischen oder taktischen Neuerungen. Die Fortbildung findet vor Ort in den Löschgruppen und Brandabschnitten statt. Um einen einheitlichen Ausbildungsstand anzustreben, werden die Themen in Form eines Rahmenplans zum Teil von der Ausbildungsleitung vorgegeben und inhaltlich vorbereitet.
Jährlich wiederkehrende Fortbildung für alle Kameradinnen und Kameraden sind bspw.: