Aufklärung und Vorbeugung
Nach § 3 Abs. 5 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sollen die Gemeinden ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden und über Möglichkeiten der Selbsthilfe aufklären.
Die Feuerwehr der Stadt Porta Westfalica nimmt diese ihr übertragene Aufgabe sehr ernst und hat in jahrelanger Arbeit ein Konzept hierzu erstellt. Alle Schulen, Kindergärten, Vereine und interessierte BürgerInnen der Stadt haben die Möglichkeit, die umfangreichen Angebote der Feuerwehr zu den Themen: