Vorbeugender Brandschutz

Unter dem Themenfeld „vorbeugendem Brandschutz“ versteht man präventive Maßnahmen, die der Verhinderung eines Brandes im Vorfeld dienen. Dazu zählen u.a. die Eindämmung eines Feuers bei Brandausbruch und das Schaffen von notwendigen Voraussetzungen für den abwehrenden Brandschutz (die Feuerwehreinsatzkräfte), beispielsweise in Form von Flucht- und Rettungswegen.

Die Feuerwehr Porta Westfalica nimmt die Aufgaben einer Brandschutzdienststelle nach § 25 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) wahr.

Der Brandschutzdienststelle obliegt die Feststellung brandschutztechnischer Mängel- und Gefahrenquellen sowie die Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.

Weitere Aufgabe der Brandschutzdienststelle ist die Abgabe von brandschutztechnischen Stellungnahmen in baurechtlichen Genehmigungsverfahren und die Beteiligung bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen. Dabei geht es im Wesentlichen um die Sicherung feuerwehrtechnischer Belange (Löschwasserversorgung, Zugänglichkeit der Grundstücke und bauliche Anlagen für die Feuerwehr, Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen , Einrichtungen und Geräte zur Brandbekämpfung, Rauch-/Wärmeabzug, Anlagen und Einrichtungen für Brandmeldungen, betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung).

Auch die Beratung von Sachverständigen, Bauherren, Architekten, Ingenieuren und Behörden in Fragen des Brandschutzes gehört zu den Aufgaben der Brandschutzdienststelle. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten und Ansprechpartner unter:

Abteilung vorbeugender Brandschutz Stadt Porta