Unter dem Themenfeld „vorbeugendem Brandschutz“ versteht man präventive Maßnahmen, die der Verhinderung eines Brandes im Vorfeld dienen. Dazu zählen u.a. die Eindämmung eines Feuers bei Brandausbruch und das Schaffen von notwendigen Voraussetzungen für den abwehrenden Brandschutz (die Feuerwehreinsatzkräfte), beispielsweise in Form von Flucht- und Rettungswegen.
Die Feuerwehr Porta Westfalica nimmt die Aufgaben einer Brandschutzdienststelle nach § 25 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) wahr.
Der Brandschutzdienststelle obliegt die Feststellung brandschutztechnischer Mängel- und Gefahrenquellen sowie die Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.