Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes NRW ist jede Stadt dazu verpflichtet, eine den örtlichen Gegebenheiten entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Hinzu kommt, dass mittlere, kreisangehörige Städte mit einer Größe von mehr als 25.000 Einwohnern eine hauptamtliche Feuerwache einrichten müssen. Eine Berufsfeuerwehr wird bei kreisangehörigen Städten mit mehr als 60.000 Einwohnern Pflicht.
Aus diesem Grund besteht die Freiwillige Feuerwehr Porta Westfalica im abwehrenden Brandschutz aus 9 Löschgruppen mit ehrenamtlichen Kräften und einer hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache mit einer permanenten Stärke von sechs FW-Einsatzkräften im Schichtsystem 24/7. Ergänzt werden diese Kräfte im abwehrenden Brandschutz durch den Einsatzführungsdienst. Hinzu kommen zwei dauerhaft besetzte Rettungswagen, ebenfalls im Schichtsystem 24/7 und ein werktags besetzter Krankentransportwagen. Die hauptamtliche Feuer- und Rettungswache ist durchgehend 365 Tage im Jahr besetzt und übernimmt im Hintergrund noch viele weitere Aufgaben, bspw. die Ausbildung, Instandhaltung, Planung und Konzeption und den vorbeugenden Brandschutz.